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Unbedenklichkeitserklärung zu YAMAHA Virago XV SE Heckumbau

SFr. 100.00

Beschreibung

Unbedenklichkeitserklärung zu YAMAHA Virago XV SE Heckumbau

Unbedenklichkeitserklärung von Yamaha dass es sich beim Heck um ein angeschraubtes Rahmenteil handelt welches keine tragende Funktion besitzt. Eine Abänderung auf 1-Plätzer hat somit keine Auswirkungen auf die Fahreigenschaften und ist somit unbedenklich.

Passend für: Alle Yamaha Virago XV Se Mono Federbein Modelle ( geschraubter Heckrahmen) von 500ccm-1000ccm

Bemerkung: Dies ist eine Bestätigung und kein Gutachten, eine Eintragung der Heckteile kann damit nicht garantiert werden. Am besten vorgängig mit eurem MFK Experten absprechen und sagen dass ihr ein solche Bestätigung von Yamaha beilegen könnt, oft macht diese Bestätigung den Unterschied ob der Heckrahmen Heck eingetragen/abgenommen wird oder nicht. Wir übernehmen dafür keine Haftung.